Leitlinien

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind auf Kinder, Jugendliche und die gesamte Familie in ihrem sozialen Umfeld bezogene, zeitlich befristete, intensive und ganzheitliche Hilfen zur Selbsthilfe. Sie sind auf Erhalt oder die Wiederherstellung wesentlicher Funktionen gerichtet. Sozialräumliche Orientierung und hilfeübergreifende Koordination und Kooperation sind zentrale Bestandteile des Hilfeprofils.

Kindern und Jugendlichen gebühren Respekt und Akzeptanz. Sie haben ein Recht auf Zuwendung und Geborgenheit, Unversehrtheit und Schutz ihrer Person, eigene Erfahrungen und Meinungsbildung und Förderung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Unser Ziel ist es, sozial integrativ zu arbeiten, um möglich nachhaltige Ergebnisse zu generieren. Dabei sind die Vernetzung der Familien mit ihrem Umfeld und ihrer Nachbarschaft sowie Zugänge und Teilhabe an den Angeboten des alltäglichen Lebens für uns grundsätzliche Aufgaben unserer Arbeit.

Zitat: „Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.“ (Jugendrecht, SGB VIII)

 

Leistungen der ambulanten Hilfen

Innerhalb der ambulanten Hilfen zur Erziehung werden unterschiedliche Leistungen angeboten.

Unter individuellen Leistungsbedarfen sind insbesondere die Entwicklung und Begleitung tragfähiger Beziehungs- und Kommunikationsmuster im Rahmen gelingender Lebensführung, alltagsunterstützender Maßnahmen und die Einbeziehung der Systeme (Familie, Schule, Sozialraum) sowie Unterstützung in Krisen und im Kontext Kinderschutz zu verstehen.

  • Begleitung des aktuellen Erziehungsgeschehens im Hinblick auf Kommunikation, Interaktion und Beziehungsfähigkeit
  • Sensibilisieren der Eltern zur Wahrnehmung der Bedürfnisse ihrer Kinder
  • Modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselsituationen
  • Anleitung und Impulsgebung zur altersgerechten Förderung
  • Befristete Settings zum Aufbau einer Kind gerechten und tragfähigen Tagesstruktur
  • Pädagogische Begleitung und Reflexion der Eltern-Kind-Interaktion
  • Akzeptanz der Autonomie und Selbstständigkeit der Familien (Experten in eigener Sache)
  • Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an alle sie betreffenden Entscheidungen
  • Begleitung im Netzwerk, Transfer von Themen weiterer Fachdienste
  • Begleitung von Sonderbedarfen im Rahmen der Sicherstellung von Teilhabe
  • Ökonomische Existenzsicherung und Sicherung von Teilhabe an beruflicher Entwicklung und Bildung
  • Biografisches Arbeiten
  • Reflexion von Erziehungsrollen, Aufbau von Rollenverständnis
  • Steigerung von Beziehungsfähigkeit, Bindungsqualität und Interaktionsfähigkeit
  • Interventionsangebote bei Krisen
  • Begleitung von Familiensystemen bei komplexen Schutzaufträgen (§ 8a SGB VIII)